Ein Register, keine Anklage.
Die Plattform macht veröffentlichte Beobachtungen auffindbar: Wo wurde ein Google-Hinweis gesehen, welche Spanne wurde angezeigt und wann wurde die Evidenz geprüft und veröffentlicht?
Diese Informationen sollen Recherche und Einordnung ermöglichen, ohne aus einem einzelnen Hinweis eine eigene Behauptung über ein Unternehmen zu machen.
Vier Leitlinien
- Beobachtung vor Interpretation. Die öffentliche Ansicht trennt Quelle, Datum und Einordnung.
- Freigabe vor Sichtbarkeit. Interne Imports und Kandidaten werden nicht als fertige Öffentlichkeit ausgegeben.
- Neutralität vor Zuschreibung. Ein Google-Hinweis wird nicht dem Unternehmen als eigenes Handeln zugerechnet.
- Korrektur bleibt offen. Veraltete, unvollständige oder bestrittene Einträge können gemeldet werden.
Was die Daten nicht leisten
BewertungsRadar ist keine vollständige Stadtliste, keine Live-Abfrage von Google, keine Rechtsberatung und kein Beweis für die Berechtigung einer Beschwerde. Die Methodikseite beschreibt die Grenzen ausführlicher.