Transparenz vor Interpretation

Methodik und Grenzen.

Die öffentliche Ansicht soll nachvollziehbar machen, was beobachtet und veröffentlicht wurde — und ebenso klar sagen, was daraus nicht folgt.

Kurzfassung

  • Öffentlich sichtbar sind nur freigegebene Veröffentlichungen — keine rohen Imports, Discovery-Kandidaten oder unreviewten Scrapes.
  • Ein Eintrag ist keine Aussage darüber, dass ein Unternehmen selbst Bewertungen entfernt hat oder dass eine Beschwerde berechtigt war.
  • Google-Hinweise werden als Spannen angezeigt, nicht als exakte Zahlen.
  • Die Plattform trifft keine Rechtsentscheidung und gibt keine Rechtsberatung.

Datengrundlage

BewertungsRadar bezieht sich auf öffentlich angezeigte Google-Hinweise über Bewertungsentfernungen. Auf einem Profil werden — soweit für die veröffentlichte Evidenz vorhanden — die Hinweis-Spanne, der beobachtete Zeitpunkt, die Quelle, der Prüfzeitpunkt und der Veröffentlichungszeitpunkt zusammengeführt.

Die öffentliche Darstellung ist ein veröffentlichter Ausschnitt des Registers. Sie ist keine vollständige Stadt- oder Unternehmensliste.

Prüfung und Freigabe

Discovery- und Importdaten bleiben intern, bis Evidenz geprüft und ausdrücklich veröffentlicht wurde. Erst diese Freigabe macht ein Profil in der öffentlichen Ansicht sichtbar.

Wichtig: „Geprüft“ beschreibt den Freigabeprozess der veröffentlichten Evidenz. Es ist keine Bestätigung der Rechtmäßigkeit des Google-Hinweises und keine Feststellung über ein Unternehmen.

Spannen und Sortierung

Google-Hinweise nennen Bereiche wie 51–100 oder „über 250“. BewertungsRadar übernimmt diese Spannen, statt daraus eine scheinbar exakte Zahl abzuleiten.

Die Stadtrangfolge sortiert den veröffentlichten Ausschnitt nach der Hinweis-Spanne. Weitere Sortierungen können nach Anzahl der Rezensionen, Bewertung, Beobachtungsdatum oder Name gewählt werden. Das Ranking ist keine Qualitäts- oder Schuldwertung.

Aktualität und Grenzen

Beim Aufruf einer öffentlichen Seite findet keine Live-Abfrage bei Google statt. Maßgeblich sind die am Profil ausgewiesenen Beobachtungs-, Prüf- und Veröffentlichungszeitpunkte. Ein festes öffentliches Aktualisierungsintervall wird nicht behauptet.

Daten können veraltet, unvollständig oder strittig sein. Deshalb wird die Quelle sichtbar verlinkt, soweit sie vorliegt, und jede Veröffentlichung hat einen Korrekturweg.

Korrektur und Widerspruch

Wenn ein Eintrag veraltet, unvollständig oder bestritten wirkt, kannst du eine Meldung zur Prüfung senden. Das Team kann den Fall erneut prüfen, die Veröffentlichung als strittig markieren oder sie vorübergehend zurücknehmen.